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Verkehrs- / Marktwertgutachten

Unsere Leistungen umfassen in der Regel die Erstellung von Verkehrs-/Marktwertgutachten, also der Ermittlung des Verkehrs-/ Marktwertes eines Grundstücks bzw. einer Immobilie.

Gem. § 194 BauGB ist der Verkehrswert / Marktwert der Preis, der sich zum Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Wertermittlungsgegenstandes ohne Berücksichtigung von persönlichen oder ungewöhnlichen Verhältnissen zu erzielen wäre.

Der gutachterlich ermittelte Verkehrswert ist ein Marktwert, der u. a. bei Kauf- / Verkaufsabsichten, aber auch zum Zwecke von Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, Schenkungen, Vermögensaufteilungen etc. bekannt sein muss, ohne dass das Objekt verkauft wird. Die Immobilienbewertung orientiert sich regelmäßig an den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) i.V.m. den Wertermittlungsrichtlinien 2006 (WertR 06) bezogen auf den § 194 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Gesetzgeber hat an das Verkehrs-/Marktwertgutachten im Rahmen der Immobilienbewertung sehr hohe Anforderungen gestellt, um hier Gerichtsfestigkeit zu erreichen. Hierfür sind umfangreiche Recherchearbeiten durch den Sachverständigen erforderlich.

In einigen Fällen benötigt der Auftraggeber jedoch kein solch umfangreiches Gutachten. Eine kostengünstigere Alternative zum Zwecke der Kaufpreisfindung, als Grundlage zur Verkaufs- / Kaufentscheidung kann hier eine überschlägige Schätzung (sog. "Kurzgutachten") sein, die weniger umfangreich als das Verkehrs- / Marktwertgutachten zur Feststellung des Verkehrswertes / Marktwertes nach § 194 BauGB ist.